Kann der arbeitgeber während krankheit kündigen

Ein Sozialplan kann Abfindungen für gekündigte Mitarbeiter vorsehen, unabhängig vom Kündigungsgrund. oben) führen vor­aus­sicht­lich zu ei­ner er­heb­li­chen Be­ein­träch­ti­gung der be­trieb­li­chen oder wirt­schaft­li­chen In­ter­es­sen des Ar­beit­ge­bers.

Es reicht also nicht, dass der Mitarbeiter oft fehlt – seine Abwesenheit muss echte Probleme verursachen, die über normale Vertretungsschwierigkeiten hinausgehen. B. eine Anpassung des Arbeitsplatzes), um Ihren Job zu erhalten. Eine Kündigung während der Schwangerschaft oder kurz danach ist nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen mit behördlicher Zustimmung möglich.

Beispiele: Hohe Lohnfortzahlungskosten können anfallen, wenn ein Mitarbeiter ständig kurz erkrankt – bei vielen Kurzerkrankungen beginnt die 6-Wochen-Frist der Entgeltfortzahlung immer wieder neu, was die Kosten für den Arbeitgeber in die Höhe treibt. Ihr Anwalt wird die Klage für Sie formulieren und einreichen.

Wenn Sie wegen der Krankheit aktuell nicht vermittelbar sind (z. Diese kurze Frist ist extrem wichtig. Da­her darf der Ar­beit­ge­ber sei­ne Pro­gno­se zunächst ein­mal so an­stel­len:

Wenn ein Ar­beit­neh­mer

  • über ei­nen Be­ob­ach­tungs­zeit­raum von min­des­tens 24 Mo­na­ten vor Aus­spruch der Kündi­gung
  • auf­grund von Kurz­er­kran­kun­gen durch­schnitt­lich länger als sechs Wo­chen pro Jahr ar­beits­unfähig krank war,

dann wird er vor­aus­sicht­lich auch wei­ter­hin oft krank sein.

Recht­lich auf der si­che­ren Sei­te ste­hen Ar­beit­ge­ber, die sich auf ei­nen Be­ob­ach­tungs­zeit­raum von 36 Mo­na­ten vor Aus­spruch der Kündi­gung stützen.

Dem­ge­genüber ist er bei ei­ner lang­an­dau­ern­den Krank­heit nur ein­mal für sechs Wo­chen zur Ent­gelt­fort­zah­lung ver­pflich­tet - da­nach zahlt die Kran­ken­kas­se Kran­ken­geld.

Wirt­schaft­li­che In­ter­es­sen des Ar­beit­ge­bers können auch durch (wei­te­re künf­ti­ge) Um­satz­ein­bußen oder durch (wei­te­re künf­ti­ge) zusätz­li­che Per­so­nal­kos­ten be­ein­träch­tigt wer­den.

Ei­ne Be­ein­träch­ti­gung be­trieb­li­cher In­ter­es­sen nimmt die Recht­spre­chung an, wenn (vor­aus­sicht­lich auch künf­tig) im­mer wie­der Aus­hilfs­kräfte ein­ge­ar­bei­tet wer­den müssen oder wenn der Be­triebs­frie­den durch die ständi­ge Mehr­be­las­tung von Ar­beits­kol­le­gen (auch künf­tig) gestört wird.

Wie erwähnt kann sich der Ar­beit­ge­ber auf ei­ne sol­che Be­ein­träch­ti­gung sei­ner In­ter­es­sen nicht be­ru­fen, wenn er vor Aus­spruch der Kündi­gung kein kor­rek­tes be­trieb­li­ches Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ment (bEM) durch­geführt hat.

In­ter­es­sen­abwägung: Hier ist zu prüfen, ob dem Ar­beit­ge­ber un­ter Berück­sich­ti­gung al­ler Umstände des Ein­zel­falls die Be­ein­träch­ti­gung sei­ner be­trieb­li­chen und/oder wirt­schaft­li­chen In­ter­es­sen (noch eben ge­ra­de) zu­ge­mu­tet oder eben nicht mehr zu­ge­mu­tet wer­den kann.

Aber praktisch bietet das Fehlen des Kündigungsschutzgesetzes in kleinen Betrieben dem Arbeitnehmer kaum Möglichkeiten, sich gegen eine Kündigung wegen Krankheit zu wehren.

Negative Gesundheitsprognose – erste Hürde

Erstens muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen. Ein einzelnes krankheitsreiches Jahr genügt in der Regel nicht.

Erkrankungen ändern daran nichts – selbst wenn eine schwangere Mitarbeiterin lange krank ist, darf der Arbeitgeber ihr grundsätzlich nicht kündigen.

  • Elternzeit: Ähnlich geschützt sind Mütter und Väter, die sich in Elternzeit befinden. Diese drei Voraussetzungen (oder „Hürden“) müssen kumulativ erfüllt sein, damit eine Kündigung wegen Krankheit vor Gericht Bestand hat:

    1. Negative Gesundheitsprognose: Zum Zeitpunkt der Kündigung muss aus Sicht des Arbeitgebers eine anhaltende Erkrankungsneigung zu erwarten sein.

      Da al­ler­dings ein Arzt die Ge­ne­sung in­ner­halb ei­nes so lan­gen Zeit­raums (24 Mo­na­te!) kaum de­fi­ni­tiv aus­sch­ließen wird, oh­ne zu­gleich ei­ne dau­er­haf­te Ar­beits­unfähig­keit zu dia­gnos­ti­zie­ren, ist der prak­ti­sche An­wen­dungs­be­reich die­ser Re­gel ge­ring.

      In­ter­es­sen­be­ein­träch­ti­gung: Die lang­an­dau­ern­de Krank­heit muß be­trieb­li­che oder wirt­schaft­li­che In­ter­es­sen des Ar­beit­ge­bers be­ein­träch­ti­gen.

      mit er­heb­li­chen Min­der­leis­tun­gen zu rech­nen ist.

      Bei hin­rei­chend gra­vie­ren­den Leis­tungs­min­de­run­gen ist in der Re­gel von ei­ner er­heb­li­chen Be­ein­träch­ti­gung der wirt­schaft­li­chen In­ter­es­sen des Ar­beit­ge­bers aus­zu­ge­hen.

      Wenn Ihr Arbeitgeber Zweifel an Ihrer Arbeitsunfähigkeit hat, kann er den Medizinischen Dienst einschalten. Hier geht es prak­tisch um Fälle, in de­nen der Ar­beit­neh­mer zu­min­dest mehr als sechs Wo­chen bzw. Fragen Sie den Mitarbeiter im BEM-Gespräch oder in vertrauensvoller Runde, ob mit einer Besserung zu rechnen ist oder ob Anpassungen helfen könnten.

    2. Dokumentation der Fehlzeiten und Auswirkungen: Führen Sie penibel Buch über die Krankheitszeiten und deren betriebliche Folgen.

      Ist dieser Schwellenwert erreicht, muss jede Kündigung sozial gerechtfertigt sein (§ 1 Abs. 2 KSchG). Fall­kon­stel­la­ti­on - dau­ern­de Ar­beits­unfähig­keit: Bei Aus­spruch der Kündi­gung steht fest, dass der Ar­beit­neh­mer auf Dau­er ar­beits­unfähig krank blei­ben wird, d.h.

      B. 20 Dienstjahren kann nicht so leicht gekündigt werden wie jemandem, der erst seit kurzem dabei ist.

    3. Lebensalter und Unterhaltspflichten: Ältere Arbeitnehmer oder solche mit Familie (z. Die­se Vor­schrift er­laubt ei­ne außer­or­dent­li­che Kündi­gung, wenn es dafür ei­nen "wich­ti­gen Grund" gibt.

      Ei­ne außer­or­dent­li­che Kündi­gung aus krank­heits­be­ding­ten Gründen ist nur in sel­te­nen Aus­nah­mefällen zulässig.

      Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Deshalb werden krankheitsbedingte Kündigungen fast immer ordentlich mit Frist ausgesprochen.

      Eine fristlose Kündigung käme höchstens in Ausnahmefällen in Betracht, zum Beispiel:

      • Krankheitsvortäuschung: Wenn der Arbeitnehmer gar nicht wirklich krank ist, sondern die Arbeitsunfähigkeit nur vorgibt, um der Arbeit fernzubleiben, verletzt er seine vertraglichen Pflichten massiv.

        Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Passen Sie es an Ihre Situation an und legen Sie unbedingt ein ärztliches Attest bei, das Ihre Gründe untermauert.

        Max Mustermann
        Musterstraße 1
        12345 Musterstadt

        Musterfirma GmbH
        Personalabteilung
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        12345 Musterstadt

        Musterstadt, den [Datum]

        Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus gesundheitlichen Gründen

        Sehr geehrte Damen und Herren,

        hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom [Datum] ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.

        Grund: Aus gesundheitlichen Gründen ist es mir dauerhaft nicht mehr möglich, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.

        Dies spielt aber bei rein krankheitsbedingten Einzelkündigungen selten eine Rolle, eher bei Massenkündigungen.

    Die Höhe einer Abfindung ist Verhandlungssache. Wei­ter­hin muß die Krank­heit zum Zeit­punkt der Kündi­gung für vor­aus­sicht­lich länge­re oder für nicht ab­seh­ba­re Zeit an­dau­ern.