Sie wird derzeit überarbeitet.
Eine allgemeine dauerhafte Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge – auf 15.000 Euro, auch für Bauleistungen – hat das Bauministerium in der Sitzung des Bauvergabe-Ausschuss angeregt. Eine allgemeine Erhöhung der Direktauftragswertgrenze – etwa ebenfalls um 15.000 Euro – auch für die Vergabe von Bauleistungen wird vom zuständigen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im „Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen“ zur Diskussion gestellt.
Die novellierte VwV Beschaffung vom 23.7.2024 ist seit dem 1.10.2024 in Kraft, mit ihr wurde die VwV Beschaffung deutlich entschlackt und von 58 auf 12 Seiten gekürzt.
Inhaltlich geht mit der Novellierung der Verwaltungsvorschrift – dem allgemeinen Trend in den Bundesländern folgend – eine erhebliche Anhebung der Wertgrenzen für erleichterte Vergabeverfahren auf Landesebene einher.
Die Umsetzung bedarf einer gesetzlichen Regelung, die bereits in Arbeit ist und zum 1.1.2025 in Kraft treten soll.
Die Staatskanzlei Niedersachsen hat auf Ende September angekündigt, im Rahmen von Beschleunigungs- und Vereinfachungsmaßnahmen die Wertgrenzen für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich anzuheben. Das vollständige Magazin können Sie hier kostenfrei herunterladen.
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Nach dem Bruch der Regierungskoalition ist es allerdings mehr als fraglich, ob oder in welchem Umfang es zu der angestrebten Transformation des Vergaberechts überhaupt kommen wird.
Der Entwurf schlug u.a. 8.000 Euro) um ein Jahr verlängert. Februar 2014.
Nordrhein-Westfalen:
Vergabegrundsätze Kommunen NRW (RdErl. Freiberufliche Leistungen können bis zu einem Auftragswert von 25.000,- € netto im Wege eines Direktauftrages ergeben werden.
h. April 2016.
Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung) vom 24. Die geänderten Wertgrenzen sind Teil des Vergabetransformationspakets, das sich aktuell noch im parlamentarischen Verfahren befindet. April 2016
Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung) vom 24.
zumeist 221.000,- € netto, für alle sonstigen Leistungen, vor.
Vorgesehen ist, dass die neuen Regelungen neben dem Freistaat auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Staats unterstehen, sowie Kommunen gelten sollen. Dezember 2024 neue Vergaberegeln im Unterschwellenbereich beschlossen.
Erforderlich hierfür ist eine Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO).
Liefer- und Dienstleistungen sollen in Zukunft bis zu einem Auftragswert von 10.000,- € netto (statt bislang 1.000,- €) direkt, also ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens, beauftragt werden können, bei Bauleistungen ist das bis zu einem Auftragswert von 15.000,- € netto möglich.
Dieses Gesetz wurde am 27. Jedoch existieren je Bundesland unterschiedliche Wertgrenzen. Sie wird im Einvernehmen mit den Ländern derzeit überarbeitet.
Daneben werden die krisenbedingt von 3.000 Euro angehobenen Direktauftragswertgrenzen für den Baubereich (auf 5.000 bzw. Sie werden in regelmäßigen Abständen durch Erlasse des Ministeriums aktualisiert.
Das Erreichen der Wertgrenzen hat ganz entscheidenden Einfluss auf das Vergabeverfahren, da es über die Wahl der Verfahrensart entscheidet.
Das Bundeskabinett schafft mit dem heutigen Beschluss auch für diesen Bereich die notwendige Rechts- und Planungssicherheit. Es wird mit einer jährlichen Entlastungswirkung von über 300 Millionen Euro für die Bundesverwaltung und die Wirtschaft gerechnet. Die Unterschwellenvergabeordnung enthält die Vergaberegeln für Aufträge, die die Schwellenwerte der europäischen Vergaberichtlinien nicht erreichen (bei Liefer- und Dienstleistungen allgemein bis 221.000 Euro).
Bis zu dieser Höhe müssen Vergabestellen des Bundes bei Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kein Vergabeverfahren durchführen. bis 100.000,- € netto für alle sonstigen Leistungen (bisherige Grenze bei Direktaufträgen: 25.000,- €) ohne Begründung zulässig sein.
Eine zweite Stufe sieht erleichterte Vergaben bis 1 Mio.
Euro netto für Bauleistungen bzw. Juli 2018
Bayern:
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich
Berlin:
AV zu § 55 LHO, Ziffer 3.3 und 3.4, Stand 2020
Brandenburg:
Land: Verwaltungsvorschrift zu § 55 Landeshaushaltsordnung;
Kommunen: § 30 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung
Bremen:
Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz)
Bremisches Gesetz zur Erleichterung von Investitionen (InvErlG)
Hamburg:
Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG)
Hamburgische Vergaberichtlinie (HmbVgRL)
Hessen:
Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz
Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass)
Mecklenburg-Vorpommern:
Erlass über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Anwendungsbereich des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen:
Verordnung über Auftragswertgrenzen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (Niedersächsische Wertgrenzenverordnung – NWertVO)“ vom 19.
Die Erhöhung wird auf ein Jahr befristet, bis eine Neuregelung in der sogenannten „Unterschwellenvergabeordnung“ in Kraft tritt. Bei Redaktionsschluss war nicht abzusehen, ob es überhaupt zu der avisierten substanziellen Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge auf Bundesebene kommen wird.
Der Entwurf zur neuen UVgO sah zudem vor, dass der Auftraggeber Aufträge im Wege der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vergeben kann, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer den Wert von 50.000,- € nicht erreicht.
Schließlich sollte nach dem Reformentwurf den Auftraggebern in Zukunft die Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb nach ihrer Wahl zur Verfügung stehen – und nicht nur, wie bisher, die öffentliche Ausschreibung und die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
Baden-Württemberg hat seine „Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung)“ novelliert.
Höhere Wertgrenzen in den Bundesländern – und bald auch im Bund?
Höhere Wertgrenzen für erleichterte und weniger formale Vergabeverfahren haben Konjunktur. Die Wertgrenze für Direktaufträge von Liefer- und Dienstleistungen des Bundes wird von derzeit 1.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht.
Diese Wertgrenze gilt auch für Einzelauftragswerte (Fachlose).