Dabei besteht auch die Möglichkeit, Punkte in der Probezeit zu erhalten.
Doch wie können Fahranfänger während der Probezeit Punkte bekommen? Die Einträge hierüber erfolgen im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Dies ist in § 2a Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt.
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Nach seinem erfolgreichen Jura-Studium an der juristischen Fakultät in Rostock absolvierte Mathias Voigt sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen.
Die Antwort darauf lautet: Ja, auch Fahranfänger können mit ihrem Führerschein auf Probe Punkte im Flensburger Fahreignungsregister sammeln. Schließlich haben sie sich in einem solchen Fall normalerweise eine Straftat im Verkehr zuschulden kommen lassen.
Unabhängig davon, ob sich ein Fahrer noch in der zweijährigen Probezeit befindet oder schon länger im Besitz einer Fahrerlaubnis ist: Verstöße im Straßenverkehr können laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld, ein Fahrverbot sowie Punkte in Flensburg nach sich ziehen.
Dies geschieht beispielsweise beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Beim 2. In diesem Fall wird die Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre verlängert. Ein B-Verstoß allein hat noch keine Auswirkungen, bei einem A-Verstoß hingegen kommt es zu einer Probezeitverlängerung von 2 auf insgesamt 4 Jahre sowie der Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Sowohl erfahrene Kraftfahrer als auch Führerscheinneulinge müssen damit rechnen, dass ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird, wenn sie 3 Punkte in Flensburg auf einmal erhalten.
Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber. Und besteht die Möglichkeit, dass durch Punkte in der Probezeit ein Verlust des Führerscheins droht? Seit 2013 ist er zugelassener Rechtsanwalt. Schließlich lag in einem solchen Fall in der Regel eine Straftat im Straßenverkehr vor.
In der Probezeit kann der Führerschein allerdings auch schon früher entzogen werden, wenn sich der betroffene Fahranfänger 3 A-Verstöße oder 6 B-Verstöße geleistet hat.
Erhalten Sie in der Probezeit 1 Punkt, sind die möglichen probezeitrelevanten Konsequenzen davon abhängig, ob die jeweilige Regelmissachtung als A-Verstoß oder als B-Verstoß gewertet wird.
Hinzu kommt die Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
Begehen Fahranfänger einen A-Verstoß, zieht dieser zusätzlich zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog – zu denen neben dem Bußgeld ggf. In seinen Texten befasst er sich u.
Aufklärung als Video
Sascha Münch hat in Bremen sein Jura-Studium abgeschlossen und im Anschluss am OLG Celle sein Referendariat absolviert. Das geht zum Beispiel über immer mehr Online-Kanzleien wie etwa SOS-Verkehrsrecht. Dabei kann auch ein Anwalt für Verkehrsrechtoder eine der mittlerweile zahlreichen spezialisierten Online-Kanzleien wie beispielsweise SOS-Verkehrsrecht unkompliziert unterstützen.
Allerdings besteht grundsätzlich durch Verzögerungen bei den Behörden die Möglichkeit, dass der Führerschein in der Probezeit durch Punkte entzogen wird.
Bevor wir uns der Frage widmen, ob Führerscheinneulinge Punkte in der Probezeit sammeln können, wollen wir Ihnen zunächst grob das seit dem 1.
Diese Vorschrift finden im Übrigen auch bei erfahreneren Kraftfahrern Anwendung. Dabei erfolgt grundsätzlich keine Unterscheidung zwischen routinierten Autofahrern und Fahranfängern. Lesen Sie hier mehr zu dem Thema „Punkte bei der Fahrerlaubnis auf Probe“!
Ja.
Erstere bezeichnet schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten, letztere hingegen weniger gravierende.
Zu den A-Verstößen zählt mitunter das Überfahren einer roten Ampel oder das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol. Abgesehen davon führen die folgenden Umstände zur Entziehung der Fahrerlaubnis in der Probezeit:
Daraus ergibt sich: Punkte in der Probezeit haben nicht automatisch den Führerscheinentzug zur Folge.
Zu diesem Zwecke wurde ein neues Punktesystem eingeführt, welches den Regelungen des StVG und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) entspricht.
Wer eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht, die gemäß Bußgeldkatalog mit einem Punkt geahndet wird (beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 21 km/h oder höher) muss zunächst nicht in Panik verfallen.
Wer die Fahrprüfung dann erfolgreich bestanden hat, bekommt zunächst den Führerschein auf Probe.
Dabei stehen Fahranfänger unter besonderer Beobachtung.