Was zahlt die gesetzliche krankenkasse bei brillen

Der Festbetrag ist so gestaltet, dass eine zuzahlungsfreie Anschaffung einer Brille möglich ist. Das Rezept sollte möglichst aktuell sein (nicht älter als 28 Tage) und die medizinische Notwendigkeit der Sehhilfe eindeutig dokumentieren.

2. Während in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) feste Regeln gelten, hängt die Erstattung bei privat Versicherten (PKV) stark vom individuellen Tarif ab.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Wie in den vorherigen Abschnitten dargestellt, zahlt die gesetzliche Krankenkasse eine Brille nur unter klar definierten Bedingungen:

  • Mindestdioptrienwert (±6,25 oder Astigmatismus ab 4)
  • medizinische Notwendigkeit
  • Kassengläser und Standardfassungen
  • Rezeptpflicht

Extras wie Gleitsichtgläser, Tönung oder Designerfassungen sind ausnahmslos privat zu zahlen.

Private Krankenversicherung (PKV)

In der privaten Krankenversicherung sieht es anders aus.

Dieser ist stark von Art und Form der verordneten Gläser abhängig und liegt zwischen 10 Euro und 115 Euro pro Glas. Dabei ist zu beachten, dass mit einem solchen Gesundheitskonto nur ein bestimmter Höchstbetrag pro Kalenderjahr für Mehrleistungen der Krankenkasse genutzt werden kann. Auch getönte Gläser (z.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur einen Festbetrag, der sich nach Art und Stärke der Gläser richtet.

Was übernimmt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse zahlt die Brille in Form einer Pauschale für:

  • Einstärkengläser oder Mehrstärkengläser, je nach medizinischem Bedarf
  • Mineral- oder Kunststoffgläser, je nach Dioptrienwert und Belastung

Die Höhe der Zuzahlung ist bundesweit einheitlich geregelt und bewegt sich meist zwischen 18 und 120 Euro pro Glas, abhängig von:

  • Dioptrienanzahl
  • Glasmaterial
  • Sonderanfertigung bei starker Fehlsichtigkeit

Was wird nicht übernommen?

Nicht Teil der Erstattung durch die Krankenkasse bei Brillen sind:

  • modische Markenfassungen
  • Entspiegelung, Härtung oder Tönung
  • Gleitsichtgläser, sofern nicht medizinisch notwendig
  • Wechsel- oder Zweitbrillen

Diese Kosten müssen Versicherte selbst tragen.

Für Kontaktlinsen werden maximal 163 Euro pro Linse gezahlt, wobei die Festbeträge der meisten Kontaktlinsenarten deutlich darunter liegen.

Satzungsleistung: Freiwilliger Zuschuss von der Krankenkasse

Geld zurück von der Krankenkasse(c) fotolia.de / v.poth
Nur 1,4 Millionen aller Fehlsichtigen sind nach den neuen Regeln seit 2016 erstattungsberechtigt.

Der Blick auf den Brillenpreis sorgt bei vielen für Stirnrunzeln.

Viele Betroffene haben gehört, dass die Brille auf Rezept von der Krankenkasse übernommen werden kann – doch wie genau funktioniert das eigentlich? Nur zugelassene Optiker verwenden

Viele Optiker – wie z. Zuzahlungshöhe im Vorfeld klären

Die Erstattung durch die Krankenkasse ist ein Festbetrag, der sich nicht am realen Preis der Brille orientiert.

Im Jahr 2016 wurde Erstattung für Brillengläser und Kontaktlinsen wieder eine reguläre Kassenleistung. B. bei Lichtempfindlichkeit) können nach Attest übernommen werden.

Sonderfälle bei Erwachsenen

Neben den bekannten Dioptriengrenzen gibt es auch bei Erwachsenen medizinische Ausnahmefälle, in denen die Krankenkasse eine Brille zahlt, z.

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Juli, 26, 2025

Brille & Krankenkasse: Wer zahlt was? Dort werden:

  • die genauen Glaswerte bestimmt,
  • die passende Fassung ausgesucht (meist einfache Kassengestelle),
  • die Gläser individuell angepasst.

Wichtig: Nur bestimmte Gläser mit Kassenzulassung sind erstattungsfähig.

Das gilt auch bei Brillen, die vollständig innerhalb des Festbetrags liegen.

Beispiel:

  • Kassenglas kostet 80 €
  • Zuzahlung: 8 € (10 %) → Muss vom Versicherten getragen werden

Bei Sonderfällen (z. Auch für Erwachsene gibt es Sonderfälle, in denen Zuschüsse möglich sind – unabhängig von den üblichen Dioptriengrenzen.

Brille bei Kindern – Was übernimmt die Krankenkasse?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben automatisch Anspruch auf eine Erstattung der Brille durch die gesetzliche Krankenkasse, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.

B. GKV + Beihilfe) haben oft eigene Regelungen zur Brillenerstattung. Dies ist oft der Fall bei schwerwiegenden Augenerkrankungen oder fortschreitender Sehschwäche, bei denen herkömmliche Brillen oder Kontaktlinsen nicht ausreichen.

Um die Kosten erstattet zu bekommen, musst du eine ärztliche Verordnung für die vergrößernde Sehhilfe erhalten.

B. Kopfschmerzen, Schwindel) führt. Daher sollte dieser Schritt niemals übersprungen werden. Dort heißt es, dass Hilfsmittel wie Brillen nur dann übernommen werden, wenn sie „zur Sicherung des Erfolgs einer Krankenbehandlung, zur Vorbeugung einer drohenden Behinderung oder zum Ausgleich einer Behinderung erforderlich sind.“

Das bedeutet konkret: Eine medizinische Notwendigkeit muss vorliegen – das bloße Bedürfnis nach besserem Sehen im Alltag reicht nicht aus.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Brille, wenn:

  • bei Erwachsenen eine schwere Fehlsichtigkeit vorliegt (mehr dazu im nächsten Abschnitt),
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren eine Sehhilfe benötigen,
  • es sich um eine medizinisch begründete Ausnahme handelt, etwa nach einer Augenoperation oder bei Augenerkrankungen.

Keine Kostenübernahme bei:

  • modischen Brillen ohne medizinische Indikation
  • Lesebrillen bei geringer Altersweitsichtigkeit
  • Ersatz bei Verlust oder Bruch ohne Rezept
  • Wunsch nach bestimmten Fassungen oder Gläserveredelungen (z.

    Extras wie Entspiegelung, Tönung oder Designfassungen sind privat zu zahlen – es sei denn, sie sind medizinisch notwendig.

    Schritt 3: Abrechnung über die Krankenkasse

    In den meisten Fällen rechnet der Optiker direkt mit der Krankenkasse ab. Zeigt sich dabei eine schwere Fehlsichtigkeit oder liegt eine Erkrankung der Augen vor, stellt der Arzt ein Rezept für eine Brille aus.

    Auf dem Rezept wird nicht nur die Dioptrienstärke notiert, sondern auch, ob es sich um eine medizinisch notwendige Sehhilfe handelt.

    bei einem Unterschied in der Dioptrienzahl beider Augen von mindestens 2,0 dpt). Nicht jede Sehschwäche genügt, um Anspruch auf einen Zuschuss zu haben.

    Voraussetzungen bei Erwachsenen

    Für Erwachsene gilt eine klare Regel:
    Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich nur bei starker Fehlsichtigkeit, und zwar:

    • bei Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit ab ±6,25 Dioptrien
    • bei einer Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) ab 4 Dioptrien

    Wer also „nur“ eine Altersweitsichtigkeit von +1,5 oder eine leichte Kurzsichtigkeit von -2 Dioptrien hat, erhält keinen Zuschuss – selbst wenn der Alltag dadurch spürbar eingeschränkt ist.

    Warum diese Grenzen?

    Die Begründung der Krankenkassen: Erst ab diesen Werten handelt es sich um eine „funktionell erhebliche Sehschwäche“, bei der eine Brille als medizinisch notwendiges Hilfsmittel gilt.

    Wer auf eigene Faust ein hochpreisiges Modell bestellt, ohne Rücksprache, riskiert, auf den Kosten sitzenzubleiben.

    3.

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